2019 | 2018 | Veränderung in % | |
Plätze gesamt | 152 | 152 | 0,0% |
dav. 1-Bett-Zimmer | 130 | 130 | 0,0% |
dav. 2-Bett-Zimmer | 11 | 11 | 0,0% |
Anzahl Bewohner | 156 | 155 | 0,6% |
Anzahl Bewohner SGB XI | 41 | 41 | 0,0% |
Anzahl Bewohner SGB XII | 115 | 114 | 0,9% |
Mitarbeiter (Kopfzahl) | 178 | 172 | 3,5% |
Einblicke
Das Haus St. Vinzenz am Stadtpark bietet stationäres Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung, Schwerstmehrfachbehinderung sowie für Personen mit chronischen psychischen Erkrankungen und Doppeldiagnose an. Darüber hinaus hält es für Menschen mit Behinderung im höheren Lebensalter mit erhöhtem Pflegebedarf eine eigene Pflegeabteilung vor. Im Tages-strukturierenden Zentrum finden individuell angepasste Einzel- und Gruppenangebote für interne und externe Nutzer statt.
Im Februar nahmen Nutzer*innen unserer Wohneinrichtungen vorbereitet und begleitet von Mitarbeiter*innen zum Karnevalsfest am Umzug des Kinderkarnevals teil. Diese Inklusionsaktion wurde von der Ahlener Bevölkerung sehr positiv aufgenommen.
Die Corona Pandemie führte im März zu einer massiven Veränderung der Lebenssituation der Nutzer im stationären Wohnen, insbesondere durch die Schließung der Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Die Nutzer waren im Alltag auf tagestrukturierende Freizeitangebote angewiesen, die neben dem Aufbau von notwendigen Hygienemaßnahmen von den Mitarbeitenden im Betreuungsdienst mit großem Engagement vorbereitet und durchgeführt wurden und insgesamt zu einer weitgehend ausgeglichenen Stimmung innerhalb der Wohneinrichtungen führte.
Im Mai wurde die neue dezentrale Wohneinrichtung, „Haus Jakobus“ in der Stadt Ahlen von Menschen mit geistiger Behinderung bezogen, die bislang größtenteils im Haupthaus wohnten.
Ausblicke
In Planung befindet sich weiterhin ein neues, ebenfalls dezentral in Ahlen gelegenes Wohnangebot für 24 Personen mit chronisch psychischer Erkrankung. Ein weiterer Ausbau des Wohnangebotes im Rahmen der heilpädagogischen Intensivbetreuung für Menschen mit geistiger Behinderung mit selbst- und fremdgefährdendem Verhalten ist ebenfalls geplant. Die Anforderungen durch das neue Bundesteilhabegesetz (BTHG) erfordert weiterhin für unsere Einrichtungen ein hohes Maß fachlicher und organisatorischer Vorbereitungen.